Kosten & Vertrag
Die Kosten der Kinderbetreuung
Wenn du Interesse an einer Betreuung für dein Kind hast, melde dich gerne bei mir. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen bis zum Abschluss eines Betreuungsvertrags.
Die Betreuung kann entweder privat finanziert werden oder über das Jugendamt laufen. In den meisten Fällen übernimmt das Jugendamt einen Teil der Kosten, sodass du nur einen kleinen Eigenanteil leisten müssen. Dieser Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen und den gewünschten Betreuungszeiten. Den Betrag kannst du mit der Kostenbeitragstabelle des Kreisjugendamts ermitteln, siehe "Informationen und Merkblätter zur Kindertagespflege"
Da ich deinem Kind mehrere Mahlzeiten aus überwiegend selbstgemachten, frischen Lebensmitteln anbiete und zusätzlich meinen Nutzgarten zur Verfügung stelle, fällt eine kleine Zuzahlung von 2 € pro Stunde an. Diese Zuzahlung ermöglicht es mir, weiterhin eine qualitativ hochwertige Lebenmittel zu verwenden und den Garten mit viel Liebe zu pflegen.
Ich freue mich darauf, dein Kind
in diesem gesunden und natürlichen Umfeld
zu betreuen und zu fördern!
Bei weiteren Fragen zur Kinderbetreuung steht Ihnen die Fachberatung des Kinder- und Jugendhilfevereins Backnang e. V. jederzeit zur Verfügung
Unser Betreungsvertrag
Für die Betreuung deines Kindes verwende ich den Betreuungsvertrag der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen (BvK e.V.). Dieser Vertrag ist anwaltlich geprüft und rechtlich sicher. So haben wir beide – du als Elternteil und ich als Tagespflegeperson – eine klare Grundlage für unsere Zusammenarbeit.
Im Vertrag sind alle wichtigen Punkte rund um die Betreuung festgehalten: Betreuungszeiten, Vergütung, Urlaubsregelungen, Ausfallzeiten, Kündigungsfristen und Absprachen zum Alltag. So schaffen wir Verbindlichkeit, Klarheit und Vertrauen.
Der Vertrag ist verständlich formuliert und nicht unnötig kompliziert. Er wird individuell an unsere Betreuungssituation angepasst und gemeinsam besprochen, bevor wir starten.
Dein Anspruch auf Betreung - Kindern zwischen 1-14 Jahren
Dein Kind hat ab dem ersten Geburtstag bis zum dritten Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung und Förderung in der Kindertagespflege oder Kita – ganz unabhängig davon, ob du erwerbstätig bist oder nicht (§ 24 SGB VIII).
Ab dem dritten Lebensjahr besteht der Anspruch dann auf einen Platz im Kindergarten. Eine Betreuung bei mir ist in dieser Zeit trotzdem möglich – zum Beispiel ergänzend zum Kindergarten oder bei einem besonderen Förderbedarf. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung in der Regel privat durch die Eltern.
Für Schulkinder übernimmt das Jugendamt die Kosten nur dann, wenn die Kommune kein anderes bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung stellt. Natürlich kannst du dein Kind in diesem Alter auch privat bei mir betreuen lassen, wenn du das möchtest.
Deine nächsten Schritte
Gerne können wir per E-Mail an [email protected] ...
... oder telefonisch unte 0157 52 45 99 87 einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie mehr Einblicke und Bilder von meiner Kindertagespflegestelle wünschen, folgen Sie mir doch auf Instagram: marens.kücken